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Wir bieten Hilfe bei Familienzusammenführungen. Lebt eine Person im Ausland, so wird häufig von der Ausländerbehörde oder der Botschaft/Konsulat zwecks Erstellung eines Visums ein Vaterschaftstest verlangt. Insbesondere dann, wenn unzureichende oder lückenhafte Dokumentationen vorliegen, können Zweifel rasch und sehr zuverlässig durch unseren DNA-Familientest ausgeräumt werden.
Auf diesem Wege lassen sich gleichfalls Beziehungen zwischen Geschwistern klären, z.B. ob diese Voll - oder Halbgeschwister sind, gerade wenn der Vater nicht mehr lebt oder generell als Testperson nicht zur Verfügung steht.
Wir bieten Ihnen Unterstützung beim Kontakt zu Behörden im In- und Ausland an. Darüber hinaus steht Ihnen auch unser Kontaktnetzwerk zu anderen Beratungsstellen und Familienanwälten zur Verfügung. Denn wir wollen für Sie eine rasche Klärung der Situation erreichen.
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