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Anspruch auf Einwilligung

 

 

Stimmt beispielsweise die Mutter dem Test nicht zu, so kann nach §1598a vom April 2008 dieses Einverständnis über das Familiengericht eingeholt und die Duldung der Probenentnahme  angeordnet werden.


Damit erhalten z.B. potenzielle Väter mehr Rechte. Auch wenn die Mutter den Test anfangs verweigert, bekommen Sie so die Möglichkeit, den Test doch durchführen zu lassen.

Noch Fragen zum Test?

Rufen Sie uns an unter: 06131-392-9292

Mo.-Fr. von 9:00-18:00

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© 31. August / 2010 Galantos Genetics