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Stimmt beispielsweise die Mutter dem Test nicht zu, so kann nach §1598a vom April 2008 dieses Einverständnis über das Familiengericht eingeholt und die Duldung der Probenentnahme angeordnet werden.
Damit erhalten z.B. potenzielle Väter mehr Rechte. Auch wenn die Mutter den Test anfangs verweigert, bekommen Sie so die Möglichkeit, den Test doch durchführen zu lassen.
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