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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Galantos Genetics GmbH

§ 1; Geltungsbereich


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Leistungen, einschließlich eventueller Ergänzungs- und Zusatzleistungen, die mit der umseitigen Auftragserteilung in Zusammenhang stehen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Galantos Genetics GmbH. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von Galantos Genetics ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Im Rahmen der Abstammungsuntersuchung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes und der Richtlinien der Gendiagnostikkommission.

§ 2; Umfang und Ausführung des Auftrages

Gegenstand des Auftrages ist die Ausführung des Familientests nach dem Verfahren des „genetischen Fingerabdrucks“, unabhängig vom Testergebnis. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von Galantos Genetics setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere auch die richtige und vollständige Beantwortung der Fragen im Auftragsformular. Die mitgeteilten Lieferzeiten beginnen mit dem ersten Arbeitstag nachdem Probensendung, unterzeichneter Vertrag und Zahlung des Rechnungsbetrages bei Galantos Genetics eingegangen sind. Die Lieferzeiten verlängern sich entsprechend bei Änderungen des Auftrages, in Fällen von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht von Galantos Genetics GmbH zu vertreten sind, wie Streik und Aussperrungen, Energie- und andere Versorgungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Gerätereparaturen, verzögerte Lieferungen von dritter Seite, usw. Galantos Genetics wird solche Verzögerungen dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen Galantos Genetics ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen rückerstattet Galantos Genetics den Auftraggeber unverzüglich bereits erbrachte Zahlungen für den Auftrag. Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert sind. Mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. Das Analysenergebnis wird schriftlich berichtet. Die Übermittlung erfolgt gemäß schriftlichem Auftrag. Mündliche Erläuterungen und Auskünfte durch Mitarbeiter von Galantos Genetics sind grundsätzlich unverbindlich. Der Analysenbericht bezieht sich ausschließlich auf die DNA-Proben, die Galantos Genetics vom Auftraggeber erhalten hat, und auf die vom Auftraggeber vorgenommene Beschriftung der Proben. Galantos Genetics ist nicht verantwortlich für die richtige Beschriftung der Proben Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Analysenbericht, etwaige Gutachten und Rechnungen als genehmigt und angenommen. Wir behalten uns vor, Unteraufträge an Lieferanten bzw. andere Labore zu vergeben. Sofern gefordert, erfüllen die Unterauftragnehmer die gesetzlichen Anforderungen und ISO-Normen. Bei der Durchführung von Unteraufträgen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

§ 3; Probenentnahme und Identität der Testpersonen

Die Probenentnahme, Identitätsfeststellung sowie Übermittlung von Proben und Dokumenten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Etwaige Kosten werden nicht von der Galantos Genetics GmbH übernommen. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die Verwertbarkeit der Proben. Die Galantos Genetics GmbH behält sich vor, die Person bzw. Institution, die die Proben nimmt und dokumentiert, anzuerkennen bzw. abzulehnen. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Proben oder Dokumenten auf dem Transportweg. 
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen wegen illegaler Erlangung oder Verwendung von Probenmaterial frei.

§ 4; Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise. 
Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, ist für die genetischen Tests Vorauszahlung vereinbart. Ansonsten sind Rechnungen von Galantos Genetics innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. 
Galantos Genetics behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor. 
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 
Die von Galantos Genetics im Rahmen des Auftrages angefertigten Analysenberichte und Gutachten darf der Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Analysenberichten, Gutachten und Dienstleistungsmerkmalen von Galantos Genetics zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, sowie die Verbreitung im Internet oder sozialen Medien bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Galantos Genetics. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens von Galantos Genetics in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten. Wird ein erteilter Auftrag nach 14 Tagen widerrufen, wird eine Pauschale von 30 € in Rechnung gestellt. Bei unvollständigen Unterlagen oder fehlenden Kopien erfolgt eine Rechnungsstellung von zusätzlichen 30 €. Erfüllt der Auftraggeber die gesetzlichen Voraussetzungen bei der Zusendung des Probenmaterials nicht, können für die angefallenen Aufwendungen Kosten entstehen.Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die bereites empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Ist dies dem Auftragnehmer nicht möglich, muss Wertersatz geleistet werden. Versandkosten sowie Kosten für das Entnahmeset werden, wenn keine Rückgabe des unbenutzten Sets möglich ist, mit zusätzlich 30 € berechnet.Eine Rückzahlung bei Widerruf nach bzw. während der Analytik ist nicht mehr möglich.

§5; Haftung für Leistungsmängel und Schadensersatz

Galantos Genetics erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Galantos Genetics haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung. 
Ein Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß § 5 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. 
Ein Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Gutachtens, schriftlich geltend gemacht werden. 
Galantos Genetics GmbH haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verschulden ihrer Organe und Angestellten. 
Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die in § 3 genannten, vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Testdurchführung.

§ 6; Kündigung

Galantos Genetics GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem unvollständige oder fehlerhafte Information über die DNA-Proben, nicht erfolgte oder unzureichende Zahlung des Rechnungsbetrages und ungesetzliches Verhalten des Auftraggebers. 
Kündigt die Galantos Genetics GmbH den Vertrag aus wichtigen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so werden dem Auftraggeber die noch nicht erbrachten, jedoch bereits bezahlten Leistungen aus dem Vertrag rückerstattet. 
Jegliche Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit Galantos Genetics an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Galantos Genetics.

§ 7; Datenschutz

Alle Daten werden gem. DSGVO behandelt. Informationen hierzu hat die Galantos Genetics GmbH auf Ihrer Internetseite bzgl. der Datenschutzerklärung veröffentlicht. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die Übermittlungen von Daten von Seiten des Auftraggebers. 

§ 8; Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Leistungen des Vertrages ist Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts 

§ 9; Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Leistungen des umseitigen Vertrages ist Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.  

Stand 09. Januar 2020 

Die Probenentnahme, Identitätsfeststellung sowie Übermittlung von Proben und Dokumenten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Etwaige Kosten werden nicht von der Galantos Genetics GmbH übernommen. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die Verwertbarkeit der Proben. Die Galantos Genetics GmbH behält sich vor, die Person bzw. Institution, die die Proben nimmt und dokumentiert, anzuerkennen bzw. abzulehnen. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Proben oder Dokumenten auf dem Transportweg. 
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen wegen illegaler Erlangung oder Verwendung von Probenmaterial frei.

§ 4; Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise. 
Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, ist für die genetischen Tests Vorauszahlung vereinbart. Ansonsten sind Rechnungen von Galantos Genetics innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. 
Galantos Genetics behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor. 
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 
Die von Galantos Genetics im Rahmen des Auftrages angefertigten Analysenberichte und Gutachten darf der Auftraggeber nur für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Analysenberichten, Gutachten und Dienstleistungsmerkmalen von Galantos Genetics zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, sowie die Verbreitung im Internet oder sozialen Medien bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Galantos Genetics. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens von Galantos Genetics in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten. Wird ein erteilter Auftrag nach 14 Tagen widerrufen, wird eine Pauschale von 30 € in Rechnung gestellt. Bei unvollständigen Unterlagen oder fehlenden Kopien erfolgt eine Rechnungsstellung von zusätzlichen 30 €. Erfüllt der Auftraggeber die gesetzlichen Voraussetzungen bei der Zusendung des Probenmaterials nicht, können für die angefallenen Aufwendungen Kosten entstehen.Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die bereites empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Ist dies dem Auftragnehmer nicht möglich, muss Wertersatz geleistet werden. Versandkosten sowie Kosten für das Entnahmeset werden, wenn keine Rückgabe des unbenutzten Sets möglich ist, mit zusätzlich 30 € berechnet.Eine Rückzahlung bei Widerruf nach bzw. während der Analytik ist nicht mehr möglich.§5; Haftung für Leistungsmängel und Schadensersatz
Galantos Genetics erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Galantos Genetics haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich – durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung. 
Ein Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß § 5 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. 
Ein Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Gutachtens, schriftlich geltend gemacht werden. 
Galantos Genetics GmbH haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verschulden ihrer Organe und Angestellten. 
Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die in § 3 genannten, vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Testdurchführung.

§ 6; Kündigung
Galantos Genetics GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem unvollständige oder fehlerhafte Information über die DNA-Proben, nicht erfolgte oder unzureichende Zahlung des Rechnungsbetrages und ungesetzliches Verhalten des Auftraggebers. 
Kündigt die Galantos Genetics GmbH den Vertrag aus wichtigen, nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so werden dem Auftraggeber die noch nicht erbrachten, jedoch bereits bezahlten Leistungen aus dem Vertrag rückerstattet. 
Jegliche Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit Galantos Genetics an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Galantos Genetics.

§ 7; Datenschutz
Alle Daten werden gem. DSGVO behandelt. Informationen hierzu hat die Galantos Genetics GmbH auf Ihrer Internetseite bzgl. der Datenschutzerklärung veröffentlicht. Die Galantos Genetics GmbH haftet nicht für die Übermittlungen von Daten von Seiten des Auftraggebers. 

§ 8; Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Leistungen des Vertrages ist Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts 

§ 9; Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Leistungen des umseitigen Vertrages ist Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.  Stand 09. Januar 2020