Gerichtsverwertbarer VATERSCHAFTSTEST
ZUM DNA-TEST / VATERSCHAFTSTEST / ABSTAMMUNGSGUTACHTEN
Sie haben Fragen zum Vaterschaftstest? Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung: ☎ 06131-720620
Sie benötigen einen Vaterschaftstest für das Jugendamt oder die Ausländerbehörde?
Der DNA-Test soll für mögliche Erbschaftsangelegenheiten verwendet werden?
Unser Labor arbeitet seit fast 20 Jahren für zahlreiche Familiengerichte und Behörden. Alle von uns angebotenen DNA-Tests sind grundsätzlich gerichts- bzw. behördenverwertbar. Von der Testdurchführung im Labor her besteht kein Unterschied zu einem gerichtlich angeordneten Gutachten.
Wir können das Entnahme-Set gerne auch direkt an das Jugendamt / die Behörde / den Anwalt senden. Wenn die Testpersonen nicht am selben Ort wohnen oder nicht gemeinsam zur Probenentnahme gehen, schicken wir die Unterlagen auch gerne an separate Adressen.
Kostenloses Testset für gerichtsverwertbaren Vaterschaftsnachweis bestellen
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unser Test-Set an. Die Bezahlung erfolgt erst nach Rücksendung der Proben ganz einfach und bequem per Banküberweisung oder Paypal.
ABLAUF DES VATERSCHAFTSTESTS
1. Sie Bestellen das Entnahmeset per Telefon oder Internet; Sie können auch einen Termin zur Entnahme direkt im Labor ausmachen. Dafür würden wir Sie bitten sich mit uns in Verbindung zu setzen.
2. Sie gehen mit dem VERSCHLOSSENEN blauen Umschlag (Entnahme-Set) zu einem neutralen Zeugen (zum Beispiel Arzt), welcher die Probenentnahme durchführt. Dem Test-Set liegt eine Hinweiskarte bei, wer als Zeuge infrage kommt. Gerne beraten wir Sie auch hierzu. Für ein DNA-Gutachten zu behördlichen Zwecken empfehlen wir, die Probenentnahme durch einen Arzt oder durch unser Labor durchführen zu lassen.
3. Zur Entnahme bringen Sie bitte Ihren Ausweis und bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunde bzw. deren Kopie mit. Diese Daten werden vom Zeugen auf dem Formular für den Identitätsnachweis eingetragen und Kopien von Ausweis und gegebenenfalls der Geburtsurkunde beigefügt.
4. Die Einverständniserklärung wird von allen erwachsenen Testpersonen unterschrieben; bei minderjährigen Kindern wird die Unterschrift von allen Sorgeberechtigten benötigt.
5. Die Proben werden in Form eines Mundschleimhautabstriches abgenommen. Das Entnahme-Set enthält Tütchen mit jeweils 2 DNA-freien Wattestäbchen.
6. Die Rücksendung an unser Labor erfolgt DURCH DIE BEZEUGENDE PERSON, z.B. durch den Arzt, die Apotheke oder eine Behörde.
Häufig gestellte Fragen bezüglich des Vaterschaftstests für Behörden und Gerichte
Ja, durch die Identitätssicherung bei der Probenentnahme, kann das Gutachten auch bei Behörden vorgelegt werden. Beachten Sie aber, dass die einfache Variante des Gutachtens möglicherweise nicht anerkannt wird, wenn die Mutter nicht in die Analyse einbezogen wurde.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage? Kein Problem!
Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Beantwortung Ihrer Frage. Rufen Sie dazu über den folgenden Button unser Kontaktformular auf. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Frau Dr. Ulrike Schacker.