Vaterschaftstest online bestellen
Sie haben Fragen zum Vaterschaftstest? Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung: ☎ 06131-720620
Sie benötigen einen Vaterschaftstest für das Jugendamt oder die Ausländerbehörde?
Der DNA-Test soll für mögliche Erbschaftsangelegenheiten verwendet werden?
Unser Labor arbeitet seit fast 20 Jahren für zahlreiche Familiengerichte und Behörden. Alle von uns angebotenen DNA-Tests sind grundsätzlich gerichts- bzw. behördenverwertbar. Von der Testdurchführung im Labor her besteht kein Unterschied zu einem gerichtlich angeordneten Gutachten.
Wir können das Entnahme-Set gerne auch direkt an das Jugendamt / die Behörde / den Anwalt senden. Wenn die Testpersonen nicht am selben Ort wohnen oder nicht gemeinsam zur Probenentnahme gehen, schicken wir die Unterlagen auch gerne an separate Adressen.
Kostenloses DNA-Testset für Vaterschaftsnachweis anfordern
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unser Test-Set an. Die Bezahlung erfolgt erst nach Rücksendung der Proben ganz einfach und bequem per Banküberweisung oder Paypal.
ABLAUF DES VATERSCHAFTSTESTS
1. Sie Bestellen das Entnahme-Set per Telefon oder Internet; Sie können auch einen Termin zur Entnahme direkt im Labor ausmachen. Dafür würden wir Sie bitten sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Das Entnahme-Set enthält Tütchen mit jeweils 2 DNA-freien Wattestäbchen.
2. Sie gehen mit dem VERSCHLOSSENEN blauen Umschlag (Entnahme-Set) zu einem neutralen Zeugen (zum Beispiel Arzt), welcher die Probenentnahme durchführt. Dem Test-Set liegt eine Hinweiskarte bei, wer als Zeuge infrage kommt. Gerne beraten wir Sie auch hierzu. Für ein DNA-Gutachten zu behördlichen Zwecken empfehlen wir, die Probenentnahme durch einen Arzt oder durch unser Labor durchführen zu lassen.
3. Zur Entnahme bringen Sie bitte Ihren Ausweis und bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunde bzw. deren Kopie mit. Diese Daten werden vom Zeugen auf dem Formular für den Identitätsnachweis eingetragen und Kopien von Ausweis und gegebenenfalls der Geburtsurkunde beigefügt.
4. Die Einverständniserklärung wird von allen erwachsenen Testpersonen unterschrieben; bei minderjährigen Kindern wird die Unterschrift von allen Sorgeberechtigten benötigt.
5. Die Proben werden in Form eines Mundschleimhautabstriches abgenommen.
6. Die Rücksendung an unser Labor erfolgt DURCH DIE BEZEUGENDE PERSON, z.B. durch den Arzt, die Apotheke oder eine Behörde.
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN
Checkliste für den Versand an das Labor, senden Sie uns bitte Folgendes zurück:
• Ausweiskopie des Vaters
• Einverständniserklärung des Vaters
• Ausweiskopie der Mutter
• Einverständniserklärung der Mutter
• Geburtsurkundenkopie des Kindes
• Identitätsnachweise
• Auftragsformular
• Proben
Einverständniserklärung der Testpersonen
• Unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein Gutachten für eine Behörde handelt, ist für die Durchführung das Einverständnis aller Testpersonen notwendig.
• Bei Minderjährigen müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen.
• Bei Alleinsorgeberechtigten bitte Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht beilegen. Dieses Negativattest erhalten Sie in der Regel kostenlos bei Ihrem Jugendamt.
Warum sollte die Mutter mitgetestet werden?
• Damit der potenzielle Vater die Sicherheit bekommt, dass das richtige Kind getestet wird
• Damit nahe Verwandte (z.B. der Onkel des Kindes) als potenzielle Väter ausgeschlossen werden, was gerade bei Einwanderungen & Familienzusammenführungen wichtig ist.
• Immer bei offiziellen Fällen für Jugendamt oder Gericht, damit kein Zweifel an der Identität des Kindes besteht.
• Immer bei Säuglingen, da Muttermilchreste zu Mischprofilen aus Mutter und Kind führen können.
Häufig gestellte Fragen bezüglich des Vaterschaftstests
Eine Vaterschaft wird entweder mit mindestens 99,9 % („Vaterschaft praktisch erwiesen“) bestätigt oder eindeutig ausgeschlossen.
Durch die Einbeziehung der Mutter des Kindes in den Test wird die Sicherheit des Ergebnisses erhöht, da die Identität des Kindes eindeutig bestätigt ist.
Unsere Gutachten werden gemäß den aktuellen technischen Standards und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Das Labor ist gemäß Gendiagnostikgesetz nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und wird damit regelmäßig überprüft.
Sollten wir während einer Analyse sehen, dass die Speichelprobe verunreinigt ist oder nicht genügend DNA-Material trägt, so verwenden wir entweder die zweite Speichelprobe oder wenden uns noch mal an Sie und bitten um eine neue Probe.
Kinder erben die Hälfte ihrer genetischen Merkmale vom Vater und die andere Hälfte von der Mutter.
Bei den für einen Vaterschaftstest untersuchten Merkmalen, handelt es sich um Abschnitte der DNA, die sich zwischen unverwandten Personen stark unterscheiden.
Besitzt der untersuchte Mann in allen untersuchten Systemen das vom Vater vererbte Merkmal, kann er nicht von der Vaterschaft ausgeschlossen werden, das heißt er kommt als Vater in Frage. Anschließend wird die Wahrscheinlichkeit für seine Vaterschaft berechnet. Erhält diese einen Wert von mindestens 99,9 %, gilt die Vaterschaft als praktisch erwiesen.
Besitzt der getestete Mann in 4 oder mehr der untersuchten Systeme nicht das vom Vater vererbte Merkmal, kann er von der Vaterschaft ausgeschlossen werden.
Für die Untersuchung werden in unserem Labor mindestens 18 Merkmalssysteme (sogenannte STR-Systeme) untersucht. Dieser Umfang kann, wenn es notwendig ist, um zusätzliche Merkmalssysteme erweitert werden.
Im ersten Schritt werden die Proben der getesteten Personen entnommen. Dies darf nicht durch die Testpersonen selbst erfolgen, sondern Sie benötigen dafür eine entsprechende Stelle wie zum Beispiel unser Labor, einen Arzt oder andere geeignete Institution wie zum Beispiel eine Hebamme oder eine Apotheke.
Gerne können Sie dafür einen Termin in unserem Labor vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an. Zum Termin müssen Sie nur Ihre Ausweise, beziehungsweise die Geburtsurkunde bei minderjährigen Kindern mitbringen. Alles andere machen wir vor Ort. Die Zahlung kann entweder bar erfolgen, oder wir geben Ihnen einen Überweisungsträger mit.
Alternativ senden wir Ihnen ein komplettes Probenentnahme-Set mit allen notwendigen Unterlagen für die Dokumentation zu.
In dem äußeren Umschlag finden Sie ein allgemeines Informations-Schreiben sowie ein Auftragsformular. Dieses füllen Sie vollständig aus, unterschreiben es und nehmen es zusammen mit dem inneren, verschlossenen Umschlag, sowie Ausweisen, beziehungsweise Geburtsurkunde bei minderjährigen Kindern, mit zu der Stelle, die die Probenentnahme für Sie durchführt.
Dort werden dann alle Formulare ausgefüllt und unterschrieben, sowie die Abstriche abgenommen. Der Rückversand der Proben erfolgt durch die entnehmende Stelle, nicht durch Sie selbst.
Sobald die Proben aller Testpersonen in unserem Labor angekommen sind und auch die Zahlung für den Test vorliegt, beginnen wir mit der Analyse.
Das Ergebnis schicken wir an die im Auftragsformular angegebenen Adressen.
Bitte beachten Sie, dass alle am Test beteiligten Personen berechtigt sind, eine Kopie des Ergebnisses bei uns anzufordern.
Sobald die Proben aller Testpersonen in unserem Labor sind und der Test bezahlt wurde, beginnen wir mit der Analyse. Diese braucht etwa 7-10 Tage. Gerne können Sie den Bearbeitungsstand unter Angabe Ihrer Auftragsnummer telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail anfragen.
Die Proben dürfen nicht von den Testpersonen selbst entnommen werden und auch nicht durch Freunde, Familie oder andere Privatpersonen. Sie benötigen dafür eine entsprechende Stelle wie zum Beispiel unser Labor, einen Arzt oder andere geeignete Institution wie zum Beispiel eine Hebamme oder eine Apotheke. Einige Jugendämter oder caritative Einrichtungen übernehmen diese Probenentnahme ebenfalls. Unser Labor hat dem Probenentnahme-Set eine Karte beigefügt, die mögliche „Proben-Nehmer“ nennt. Bitte beachten Sie: Diese werden von unserem Labor anerkannt. Wenn Sie den Test für eine Behörde, wie z.B. ein Gericht, ein Ausländeramt oder eine Botschaft benötigen, empfehlen wir Ihnen vorab zu klären ob die entsprechende Probenentnahmestelle auch akzeptiert wird. In der Regel empfehlen wir in diesen Fällen, einen Arzt oder unser Labor aufzusuchen.
Das Gutachten wird an die im Auftragsformular als Empfänger angegebene(n) Persone(n) versendet.
Alle Testpersonen sind berechtigt, eine Ausfertigung des Ergebnisses anzufordern. Gemäß §1598a Abs. 4 BGB haben alle Testpersonen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.
Darüber hinaus schicken wir bei Gutachten, die für offizielle Zwecke benötigt werden auf Ihren Wunsch gerne auch eine Ausführung an die entsprechende Behörde. Dies geben Sie einfach in Ihrem Auftragsformular an.
Unser Labor bietet bei privat in Auftrag gegeben Vaterschaftstests zwei Varianten an.
Das einfache Gutachten für private Zwecke und das umfangreichere Gutachten für Gerichte und Behörden.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die technische Durchführung bei beiden Varianten dieselbe ist. Der Unterschied besteht lediglich im Umfang des zugesendeten Ergebnisses. In beiden Fällen erhalten Sie ein aussagekräftiges Gutachten.
Auch bei der einfacheren Testvariante empfehlen wir, die Mutter mit einzubeziehen. Der preisliche Unterschied ist gering, die Aussagekraft wird jedoch stark erhöht. Zudem besteht die Möglichkeit, das Gutachten auch noch nachträglich zu einer gerichts- und behördentauglichen Variante zu erweitern. Diese beinhaltet auch die Zusendung der im Rahmen der Probenentnahme ausgefüllten Identitätsnachweise.
Grundsätzlich kann der Test auch ohne die Mutter durchgeführt werden, es wird allerdings nicht empfohlen. Gemäß den geltenden Richtlinien für die Durchführung von Abstammungsbegutachtungen, soll auf die Einbeziehung der Mutter nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, zum Beispiel wenn sie getrennt von dem zu testenden Kind lebt, verstorben ist oder wenn das Kind bereits volljährig ist.
Ohne die Analyse der Mutter muss im Gutachten angegeben werden, dass die Identität des Kindes nicht durch den Vergleich mit der Mutter bestätigt werden konnte. Zudem erhöht die Einbeziehung der Mutter die Aussagekraft des Testergebnisses und kann dazu führen, dass der ermittelte Wahrscheinlichkeitswert erhöht wird, oder mehr Ausschlüsse erkennbar werden.
Wenn Sie sich entscheiden, dass die Mutter des Kindes keine Probe abgibt, muss sie aber in jedem Fall ihr Einverständnis geben, wenn sie Sorgerecht für das minderjährige Kind hat und bei der Probenentnahme anwesend sein.
Definitiv: Nein! Heimliche Abstammungstests sind durch das Gendiagnostikgesetz verboten. Für die Durchführung muss das Einverständnis aller Testpersonen vorliegen, beziehungsweise für minderjährige Kinder das Einverständnis aller Sorgeberechtigten.
Die dokumentierte Probenentnahme sorgt dafür, dass klar ist, dass auch tatsächlich die richtigen Personen untersucht werden. Damit soll Manipulation vermieden werden und Sie erhalten ein sicheres Ergebnis.
Die Probenentnahme kann direkt nach der Geburt erfolgen. Da DNA aus Mundschleimhautzellen gewonnen werden kann, ist es nicht notwendig eine Blutprobe zu entnehmen.
Nein, sogenannte pränatale Vaterschaftstest sind in Deutschland verboten. Eine Ausnahme besteht im Fall einer Schwangerschaft als Folge einer Straftat (zum Beispiel Vergewaltigung). Diese muss aber zur Anzeige gebracht werden.
Das ist überhaupt kein Problem. Jeder Test erhält von uns eine individuelle Vorgangsnummer. Wenn wir die Probenentnahme-Sets an unterschiedliche Adressen versenden, werden alle Formulare und Wattestäbchen mit dieser Nummer versehen. So können sie dem richtigen Fall zugeordnet werden, auch wenn sie zu verschiedenen Zeitpunkten und von verschiedenen Adressen aus in unser Labor zurückkommen.
Probenentnahme-Sets können auch ins Ausland gesendet werden. Entsprechend der Probenentnahme in Deutschland, kann auch dort eine dokumentierte Probenentnahme bei einem Arzt erfolgen. Alle notwendigen Unterlagen sind auch in Englisch verfügbar. Bitte beachten Sie, dass für den Versand der Unterlagen gegebenenfalls Kurierkosten anfallen.
Da die Probenentnahme-Stäbchen nach der Entnahme trocknen, ist es überhaupt kein Problem, wenn sie länger unterwegs sind.
Ja, durch die Identitätssicherung bei der Probenentnahme, kann das Gutachten auch bei Behörden vorgelegt werden. Beachten Sie aber, dass die einfache Variante des Gutachtens möglicherweise nicht anerkannt wird, wenn die Mutter nicht in die Analyse einbezogen wurde.
Für diese Fälle empfehlen wir unseren DNA-Test für Behörden & Gerichte
Nein, die Proben dürfen nicht durch die Testpersonen selbst oder andere Privatpersonen entnommen werden. Sie benötigen dafür eine geeignete Stelle wie zum Beispiel unser Labor, einen Arzt oder andere geeignete Institution wie zum Beispiel eine Hebamme oder eine Apotheke. Einige Jugendämter oder caritative Einrichtungen übernehmen diese Probenentnahme ebenfalls.
Durch die geltenden Vorgaben ist eine Manipulation sehr schwierig. Das Material für die Probenentnahme wird in einem versiegelten Umschlag verschickt, der nur durch die Probenentnahme-Stelle geöffnet wird. Dort erfolgt die Identitätsdokumentation der getesteten Personen. Der Rückversand der Proben erfolgt ebenfalls nur durch die Probenentnahme-Stelle und nicht durch die Testpersonen selbst.
Mit den heute verwendeten Methoden können auch komplexere Verwandtschaftsverhältnisse, wie zum Beispiel zwischen Onkel und Neffe, Großmutter und Enkel oder Geschwistern untersucht werden.
Wichtig ist dabei immer, dass wir Ihren Fall im Vorfeld genau besprechen. Dabei klären wir, welche Personen in die Analyse einbezogen werden sollen und wie die Chancen sind, ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Rufen Sie uns dafür gerne einfach unverbindliche an.
Ist die Person erst kürzlich verstorben, kann möglicherweise noch eine Probenentnahme, zum Beispiel durch das Bestattungsinstitut durchgeführt werden. Möglicherweise stehen auch noch Untersuchungsmaterialien wie zum Beispiel Blutproben zur Verfügung. Wir benötigen in diesen Fällen eine Kopie der Sterbeurkunde, sowie das Einverständnis des oder der sogenannten Totensorgeberechtigten.
Alternativ können auch Verwandte der verstorbenen Person (weitere Kinder, Eltern, Geschwister) untersucht werden, wenn sie zur Verfügung stehen.
Um Ihren Fall individuell zu besprechen, rufen Sie uns einfach an, dann klären wir, was die beste Vorgehensweise ist.
Ja, unser Labor hat langjährige Erfahrung in der Durchführung von DNA-Tests zur Familienzusammenführung. Wir arbeiten für die Organisation der Probenentnahmen im Ausland mit den beteiligten Stellen (Botschaften, Konsulate, IOM) zusammen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie in Form einer Checkliste auf unserer Homepage oder wir senden sie Ihnen gerne zu.
Bei einem Verdacht auf Missbrauch bei der Vaterschaftsanerkennung kann der DNA Test die biologische Vaterschaft und die Mutterschaft eindeutig klären.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage? Kein Problem!
Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Beantwortung Ihrer Frage. Rufen Sie dazu über den folgenden Button unser Kontaktformular auf. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Frau Dr. Ulrike Schacker & Frau Cora Schneider.