Familienzusammenführung / Einbürgerung
Sie haben Fragen zum Thema DNA-Tests für Familienzusammenführung oder Einbürgerung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung:
☎ 06131-720620
Familienzusammenführung:
Bei DNA-Tests im Rahmen des Familiennachzugs oder bei Visaangelegenheiten kann unser Labor auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurückblicken. Eine enge Zusammenarbeit besteht hier zwischen zahlreichen Botschaften sowie dem Auswärtigen Amt, gerade in Bezug auf den Versand und die Übermittlung von Proben- und Probenentnahmesets. Geben Sie einfach Ihre Daten unten in das Formular ein und wir senden Ihnen alles Notwendige kostenfrei und unverbindlich zu.
Unser DNA-Labor benötigt folgende Angaben:
- Aktenzeichen des Falles bei der zuständigen deutschen Botschaft (oder Referenznummer des IOM)
- um welche Botschaft es sich handelt
- Name, (Adresse), Tel. der Personen im Ausland
- Name und Anschrift der Personen in Deutschland
- Auftraggeber
Einbürgerung:
Manchmal wird ein DNA Test im Verfahren der Einbürgerung (zum Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft) verlangt. So sollen zum Beispiel nahe Familienangehörige deren Identität zweifelsfrei geklärt ist, die Identität der betroffenen Person eidesstattlich versichern. Häufig verlangen Ausländerbehörden, Regierungspräsidien, ADD oder BAMF solche Nachweise. In diesen Fällen bieten wir einen Verwandtschaftstest an – nähere Informationen hierzu finden Sie unter: (Link zu Verwandtschaftstests)
Kostenloses DNA-Testset für Familienzusammenführung bestellen
Bitte kontaktieren Sie uns unter 06131-720620 oder unter info@galantos.de, wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Fragestellung.
Kostenbeispiel
2 Personen, davon eine in Accra/Ghana, Analyse 234 €, Logistikkosten pro Test inkl. Entnahme im Labor 124 €; die Kosten sind abhängig von der Personenzahl und dem Herkunftsland. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot!
Spezielle Länderinformationen
(Stand April 2023, bitte Fragen sie nach aktuellen Informationen)
Nairobi-IOM
Für die Botschaft in Kenia-Nairobi organisiert das IOM seit Mitte 2019 die DNA Tests. Wattestäbchen und Formulare werden per DHL-Express vom Labor direkt an das IOM gesendet. Hierzu benötigt unser Labor die Referenznummern, Namen und Passnummern der Testpersonen.
Addis Abeba
Wenn das IOM in Äthiopien den Fall bearbeitet, müssen Wattestäbchen und Formulare direkt mit DHL-Express an das IOM/MHAC gesendet werden. Hierfür fallen extra Kosten an.
Wenn die Botschaft den Fall bearbeitet, kann der Versand der Wattestäbchen und Formulare kostenfrei über das Auswärtige Amt an die Botschaft in Addis Abeba erfolgen. Alternativ ist ein schnellerer Versand mittels DHL-Express direkt an die Botschaft möglich, hierfür fallen extra Kosten an.
Griechenland/Cypern
Bitte geben Sie uns an, ob die Testperson in einem Camp wohnt oder direkt in Athen und durch wen die Testperson betreut wird. Anschließend kann der Versandweg für Wattestäbchen und Formulare sowie die dafür anfallenden Kosten geklärt werden.
Afghanistan
Bis 2021 wurden Proben durch das German Medical Center in Kabul abgenommen. Seit 2022 werden Fälle bzgl. Afghanistan entweder von der Deutschen Botschaft Islamabad / Pakistan oder von der Deutschen Botschaft in Teheran betreut. Teilen Sie uns bitte mit, welche der Botschaften ihren Fall betreut und bearbeitet.
Russland
Teilen Sie uns bitte mit, von welchem Konsulat/Botschaft der Fall betreut wird, wir benötigen das Aktenzeichen des Falles.
Irak
Proben können direkt in Erbil abgenommen werden.
USA
Wir organisieren gerne für Sie die Entnahme in den USA, wir benötigen dazu, Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer der Testperson/en. Zusatzkosten für die Organisation 200 €.
Türkei
Bitte teilen Sie uns mit, ob die Botschaft in Ankara oder das Generalkonsulat in Istanbul für den Fall zuständig ist.
Togo, Senegal, Ägypten, Ghana, Kamerun, Malaysia, Nigeria, Sudan, Uganda
Im Regelfall erfolgt der Versand der Wattestäbchen und Formulare kostenfrei über das Auswärtige Amt an die Botschaft. Alternativ ist ein schnellerer Versand mittels DHL-Express direkt an die Botschaft möglich, hierfür fallen extra Kosten an.
Bei Fällen, die durch das BAMF betreut werden, kann die Probenentnahme beim BAMF in Istanbul stattfinden. Bitte fragen Sie dort nach.
ABLAUF DES FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNGSTESTS
1. Sie Bestellen das Entnahmeset per Telefon oder Internet; Sie können auch einen Termin zur Entnahme direkt im Labor ausmachen. Dafür würden wir Sie bitten sich mit uns in Verbindung zu setzen.
2. Sie führen die Entnahme der Proben zusammen mit einem neutralen Zeugen durch. Als Zeuge kommen in Frage: alle Ärzte, Hebammen, Apotheker, Jugendamt, Familienhilfe, Gutachter, das Labor etc. Fragen Sie diesbzgl. einfach beim Labor nach, wer als Zeuge in Frage kommen kann, wir helfen Ihnen gerne.
3. Zur Entnahme bringen Sie bitte Ihren Ausweis und bei Kindern die Geburtsurkunde bzw. deren Kopie mit. Diese Daten werden z.B. vom Arzt auf dem Formular für den Identitätsnachweis eingetragen sowie Kopien von Ausweis und Geburtsurkunde (beim Kind) beigefügt.
4. Die Einverständniserklärung wird von allen erwachsenen Testpersonen unterschrieben; bei minderjährigen Kindern wird die Unterschrift von allen Sorgeberechtigten benötigt.
5. Die Proben werden in Form eines Mundschleimhautabstriches abgenommen, die Stäbchen dazu befinden sich im Testset. Das Testset enthält Tütchen mit jeweils 2 DNA freien Wattestäbchen.
6. Die Rücksendung erfolgt durch die bezeugende Person, z.B. durch den Arzt, die Apotheke oder eine Behörde.
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN
Für die Personen im Ausland:
Galantos Genetics versendet ein Probenentnahmeset mit allen notwendigen Formularen und Wattestäbchen über das Auswärtige Amt an die Deutsche Botschaft kostenfrei. Eine Zahlung erfolgt erst, wenn die Proben von der Botschaft zurück geschickt werden.
Dokumentation der Person in Deutschland
Der zweite Teil des Testsets wird an die Testperson/en in Deutschland geschickt. Diese Person geht zum Arzt oder kommt in unser Labor und lässt dort die Entnahme der Proben dokumentieren. Dokumentiert wird mittels Lichtbild, Fingerabdruck und Ausweiskopie.
Nach Probeneingang beginnt das Labor mit der Analyse:
Die Zustellung des Ergebnisses erfolgt an die Adressen, die der Auftraggeber im Auftragsformular angegeben hat. Das Ergebnis kann per Post sowie per Fax oder E-Mail auch an die Behörde oder Botschaft übermittelt werden.
Häufig gestellte Fragen bezüglich des Familienzusammenführungstests
Ja, unser Labor hat langjährige Erfahrung in der Durchführung von DNA-Tests zur Familienzusammenführung. Wir arbeiten für die Organisation der Probenentnahmen im Ausland mit den beteiligten Stellen (Botschaften, Konsulate, IOM) zusammen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie in Form einer Checkliste auf unserer Homepage oder wir senden sie Ihnen gerne zu.
Im Regelfall versenden wir ein Testset mit Wattestäbchen an die jeweilige Botschaft und ein zweites Set an die Person/en in Deutschland. Bei Versand an das IOM in Länder wie Kenia oder Äthiopien muss der Transport des Testsets bisweilen über einen Kurier erfolgen.
· Wir müssen wissen, wer den Fall bearbeitet, d.h. Botschaft, IOM oder Konsulat
· und in welchem Land ?
· Aktenzeichen des Falles bei Botschaft/IOM/Konsulat
· Name, Adresse, Tel. der Personen im Ausland
· Name und Anschrift der Personen in Deutschland
· Auftraggeber
Im Regelfall erfolgt der Versand über das Auswärtige Amt. In Ausnahmefällen kann der Versand auch direkt an die Botschaft mittels z.B. DHL-Express erfolgen. Dies ist dann mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Kosten bzgl. der Dokumentation bei Arzt oder Behörde in Deutschland
trägt der Auftraggeber. Kosten bei der Probenentnahme im Ausland
nur durch den Zeugen (Arzt/Botschaft/Behörde) an Galantos Genetics.
Rücksende- und Zollkosten sind nicht im Preis inbegriffen.
JA, geben Sie uns einfach 2 Adressen an und wir versenden es an den Vater sowie an die Adresse von Mutter und Kind.
Geben Sie uns einfach 2 Adressen an und wir versenden das Testset an die Adresse im Ausland. Die dort lebende/n Person/en gehend dort zum Arzt, der dann die proben an unser Labor sendet. Die Proben gehen auf dem Weg nach Deutschland nicht kaputt.
Es muss eine genetische Verwandtschaft zu einer Person nachgewiesen werden, die einen anerkannten Pass besitzt. Im Regelfall handelt es sich um den Nachweis der Verwandtschaft zu einem Onkel, Bruder, Schwester oder Tante z.B. in Norwegen, Schweden oder England. Die verwandte Person muss z.B. einen europäischen Pass besitzen. Dann kann das Regierungspräsidium nach dem DNA Verwandtschaftsnachweis einer Einbürgerung zustimmen.
Haben Sie weitere Fragen?
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Gerne helfen wir Ihnen persönlich bei der Beantwortung Ihrer Frage. Rufen Sie dazu über den folgenden Button unser Kontaktformular auf. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Martin J. Schatzl.
Anworten bzgl. rechtl. Fragen finden Sie hier:
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